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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IT Consulting Lummertzheim

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen IT Consulting Lummertzheim, Martin Lummertzheim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

  2. Die AGB gelten insbesondere für:

    • Softwareentwicklung und -anpassung

    • IT-Beratung und Projektleistungen

    • Schulungen, Workshops und Trainings

    • IT-Support, Wartung und Administration

    • Verkauf und Lieferung von Hard- und Software

    • sonstige IT-Dienstleistungen

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrages oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsarten

  1. Werkleistungen (z. B. Softwareentwicklung) schulden einen bestimmten Erfolg.

  2. Dienstleistungen (z. B. Beratung, Support, Schulungen) werden ohne Erfolgsgarantie erbracht.

  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer keine dauerhafte Verfügbarkeit, keine Reaktionszeiten und keinen 24/7-Support.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme, Ansprechpartner und Daten rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen zur Anpassung von Terminen und Vergütung.

§ 5 Schulungen und Workshops

  1. Schulungen werden nach bestem Wissen durchgeführt, stellen jedoch keine Erfolgsgarantie dar.

  2. Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.

  3. Bei Absage durch den Auftraggeber:

    • bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei

    • 7–13 Tage vor Termin: 50 %

    • <7 Tage oder Nichterscheinen: 100 %

§ 6 Hardware- und Softwareverkauf

  1. Gelieferte Hardware und Standardsoftware unterliegen ausschließlich den Garantie- und Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.

  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:

    • Herstellermängel

    • Lizenzverstöße des Auftraggebers

    • Inkompatibilitäten mit Fremdsystemen

  3. Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe bzw. Versand.

§ 7 Nutzungsrechte an Software

  1. An individuell entwickelter Software erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.

  2. Open-Source- und Drittsoftware unterliegen ausschließlich den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

  3. Eine Weitergabe individuell entwickelter Software ist nur insoweit untersagt, wie dies nicht durch zwingende Open-Source-Lizenzen erlaubt ist.

  4. Der Auftragnehmer darf generische Programmteile weiterverwenden.

§ 8 Abnahme (bei Werkleistungen)

  1. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen.

  2. Erfolgt keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

  3. Die produktive Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Vergütungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

  3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen.

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für typische, vorhersehbare Schäden.

  2. Die Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

  3. Die Haftung für:

    • entgangenen Gewinn

    • Datenverlust

    • mittelbare Schäden

      ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 11 Haftungsfreistellung bei Lizenzverstößen

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht lizenzkonformen Nutzung von Hard- oder Software resultieren.

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen auch über das Vertragsende hinaus.

  2. Datenschutzrechtliche Vereinbarungen (z. B. AVV) werden gesondert geregelt.

§ 13 Kündigung

  1. Verträge können, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

  2. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

  2. Es gilt deutsches Recht.

  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

Duisburg, 2025